Energiepolitischer Jahresrückblick 2023

Dieses Jahr war energiepolitisch ein unglaublich bewegtes und intensives Jahr. Mit allen Änderungen auf Bundes-, Landes- und regionaler und kommunaler Ebene Schritt zu halten, war für uns alle sicherlich nicht immer einfach. Das heißt aber im Umkehrschluss auch: Es ist wahnsinnig viel passiert, und ich finde, dass es ein energiepolitisch erfolgreiches Jahr war. Im Folgenden möchte ich einen Überblick geben, was wir 2023 alles voran getrieben haben.

Haushalt 2024 

Wenig hat in den letzten Wochen die Politik und Medien so beschäftigt, wie die aktuelle Haushaltslage. Klar ist, dass auch wir in NRW mit unserer Industrie abhängig von den Entwicklungen im Bund sind und die klimaneutrale Transformation stark an vorhandenem Geld für Investitionen hängt. Doch bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds mussten wir in NRW einen Sparhaushalt aufstellen. Für meinen Bereich (also den Einzelplan 14 des Haushaltsplans für das Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) bedeutet das einen klaren Fokus auf Klimaschutz und emissionsarme Mobilität, auf Förderung von Erneuerbaren-Projekten und Förderung für solche Projekte, die ohne eine Unterstützung nicht wirtschaftlich wären und transformativ wirken könnten. Trotz dieser klaren und wichtigen Priorisierung ist für mich klar: Wir brauchen eine Reform der Schuldenbremse im Bund, um uns für die Zukunft aufstellen zu können und dieses Land sozialgerecht und klimaneutral umzubauen. 

Bürgerenergiegesetz 

Eine wahre Neuerung für NRW ist das Bürgerenergiegesetz, welches wir in der letzten Plenarsitzung des Jahres final beschlossen haben.Das Gesetz hat zum Ziel, bei neuen und repowerten Windenergieanlagen eine finanzielle Beteiligung für die Anwohner*innen und die Kommunen verbindlich sicherzustellen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz, setzen Anreize für mehr Windenergieprojekte und bleiben in der Umsetzung flexibel, da die Beteiligungsformen vor Ort im Dialog festgelegt werden. Nach einer Anhörung von Sachverständigen haben wir nochmals einige Verbesserungen am ersten Entwurf vorgenommen, um das Gesetz für alle Beteiligten handhabbar, möglichst verständlich und niedrigschwellig zu machen und gleichzeitig dem Windenergieausbau nicht im Weg zu stehen. Das Bürgerenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Beteiligung und damit einen gesellschaftlich breit getragenen ambitionierten Ausbau der Windenergie in NRW. Auf meiner Homepage findet ihr ausführliche Antworten zum Bürgerenergiegesetz. 

Neuerungen bei der Windenergie: 1000-Meter-Abstand und Landesentwicklungsplan 

Ein langer Kampf geht dieser Erfolgsmeldung für 2023 hervor. Der 1000-Meter-Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung ist gestrichen! Im August haben wir diese von den schwarz-grünen Fraktionen eingebrachte und sehr breit demokratisch getragene Gesetzesänderung final beschlossen. Seitdem gibt es endlich keinen ideologisch getriebenen, willkürlich festgelegten, pauschalen Mindestabstand für Windenergieanlagen in NRW mehr. Der Schutz von Anwohner*innen ist dennoch durch das Immissionsschutzgesetzgesichert. Bei den meisten neuen Projekten bedeutet das ein Abstand von der zwei- bis dreifachen Höhe einer Windenergieanlage (ca. 400-700 Meter). Auch die Änderung des Landesentwicklungsplans sowie einiger Regionalpläne in NRW sind in vollem Gange, mit denen wir die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes deutlich früher als vom Bund gefordert erreichen wollen. Ich bin unglaublich froh, dass wir durch diese Änderungen landesseitig mehr Flächen für den wichtigen Ausbau der Windenergie verfügbar machen. Mehr zur Windenergie findet sich in meinem FAQ sowie in den FAQs des Ministeriums (zum Landesentwicklungsplan und zum Erlass für den Übergangszeitraum). Das Umweltbundesamt hat eine Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung herausgegeben, auf die ich hier gerne hinweise.  

Kommunale Wärmeplanung und Umsetzung in NRW 

Seit dem Frühjahr ist die Wärmeversorgung in Deutschland so viel diskutiert und umstritten wie nie. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sowie  dem Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung haben wir trotz der schwierigen Debatte einen wichtigen Schritt in Richtung der Wärmewende gemacht. Nachdem der Bundestag das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen hat, geht es für die Länder nun im neuen Jahr an die Umsetzung in entsprechenden Landesgesetzen. Bereits im Sommer haben wir einen vorbereitenden und begleitenden Antrag im Plenum beschlossen, der die Rahmenbedingungen und Leitlinien der kommunalen Wärmeplanung für NRW setzt. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie arbeitet derzeit intensiv an einer zeitnahen Umsetzung der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung.  

Wer wissen möchte, was genau das Wärmeplanungsgesetz im Bund bedeutet und was Kommunen jetzt schon tun können, kann gerne mal im FAQ von meiner Bundestagskollegin Karoline Otte vorbeischauen, die das Gesetz mit verhandelt hat. Für detailliertere Informationen kann ich das neu gegründete virtuelle Kompetenzzentrum Wärmewende empfehlen. 

Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2024 

Eine neue Landesbauordnung für NRW mag erst einmal trocken klingen, bedeutet jedoch jede Menge alltagsrelevante Änderungen. Die weitreichendste ist die schrittweise Einführung der Solarpflicht, im nächsten Jahr zunächst für neugebaute Nicht-Wohngebäude. Mit im Paket sind aber auch die Streichung von Abständen von PV-Anlagen und Wärmepumpen zu Nachbargebäuden, eine Reduzierung der Baulastabstände für Windenergieanlagen und Erleichterungen für Erneuerbare Energien in Gewerbe- und Industriegebieten. Zur Finalisierung der Novelle haben wir als schwarz-grünen Koalitionen einige Änderungen eingebracht. Mehr zur Landesbauordnung haben wir hier zusammengefasst. 

Förderung der Geothermie in NRW 

Eng verbunden mit der zukünftigen Wärmeversorgung vieler Häuser und Orte in NRW ist die Geothermie und Tiefe Geothermie. Um Erdwärme in Zukunft als Wärmequelle nutzen zu können, brauchen wir eine gute wissenschaftliche Begleitung und genaue Erkenntnisse zum Untergrund in der betreffenden Region. Die Fraktionen haben zur Förderung der Tiefen Geothermie einen Antrag eingebracht und nach einer Sachverständigenanhörung beschlossen (mehr Informationen zur Anhörung sind hier zu finden). Wenn Projekte konkreter werden (wie etwa in Münster) ist uns eine profunde Datengrundlage, die Nutzung modernster und umweltfreundlicher Technologie sowie der Schutz des Grundwassers sehr wichtig. Mit dem neuen Geothermie-Portal, das derzeit im Aufbau ist, machen wir viele Daten transparent und kostenlos zugängig. 

Steuererleichterungen 

Schon vor einigen Monaten ist die Installation von Photovoltaikanlagen steuerlich erleichtert worden. Diese erfolgreiche Bundesratsinitiative ist unter anderem aus einem Antrag unserer Fraktionen erwachsen. Damit setzen wir Anreize, in eine PV-Anlage zu investieren und garantieren eine sichere Vergünstigung. 

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 

Der ambitionierte Ausbau Erneuerbarer Energien kann nur gelingen, wenn er jetzt richtig Fahrt aufnimmt. Neben allen neuen Regelungen, die derzeit in der EU, im Bund und im Land aufgestellt werden, braucht es eindeutig auch eines: schlankere, klarere und übersichtlichere Regelungen. An diversen Stellen arbeiten wir deshalb aktuell an der viel beschworenen ”Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren”. Auch, wenn das vielleicht paradox klingen mag: Solche Prozesse brauchen (leider) ihre Zeit. Wir als Fraktionen haben im Dezember-Plenum einen Antrag zum Bürokratieabbau (Fokus: Wirtschaft und Transformation) eingebracht. Außerdem arbeitet eine ministerienübergreifende Taskforce bereits seit einiger Zeit an konkreten Verbesserungen, etwa mit einem überarbeiteten Artenschutzleitfaden oder der zukünftigen Implementation von digitalen Antragsverfahren. Für uns Grüne ist bei diesen Prozessen klar, dass der Natur- und Artenschutz nicht zurückstecken darf und dass nicht alles einfach gleichzeitig beschleunigt werden kann – nur mit einer Prioritätensetzung und einem Gesamtkonzept bekommen wir Tempo in die Energie- und Wärmewende. 

Fachkräfte für die Energiewende 

Auch, wenn es energiepolitisch auf allen Ebenen voran geht, bleibt dennoch in der Praxis oft die Frage: Wer setzt die Energiewende um? Das Problem “Fachkräftemangel” ist erkannt und wird sowohl im Bund als auch hier im Land mit einer eigenen, ministerienübergreifenden Fachkräfteoffensive angegangen. Flankierend dazu haben wir als Fraktionen einen Antrag beschlossen, der den Fokus auf Fachkräfte für die Energiewende legt. Trotz dieser Herausforderung sehen wir, dass sich unheimlich viel tut, Beratungs- und Weiterbildungsangebote angenommen werden und dass z.B. der Solarausbau auf unseren Dächern in diesem Jahr durch die Decke gegangen ist.  

Ausbaustand Erneuerbare Energien 

Zum Schluss noch ein paar ermutigende Zahlen für NRW: 297 genehmigte, über 100 gebaute Windenergieanlagen in 2023 – das sind erfreuliche Entwicklungen, an die wir in den nächsten Jahren anknüpfen möchten und müssen. Der Bundestrend bei der Photovoltaik zeigt sich auch in NRW, denn sowohl Gesamtleistung als auch die Anlagenzahl sind hier sowohl auf Dächern als auch in der Freifläche stetig im Aufschwung. Alle Daten und Informationen sind genauer auf den zahlreichen Webseiten des Energieatlas NRW nachzulesen und zu verfolgen.  

Ausblick 

Das nächste Jahr wird ganz sicher nicht weniger bewegt und politisch spannend werden. Auf uns warten die finale Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes, die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung und neben einem wirksamen Bürgerenergiegesetz auch ein neuer Bürgerenergiefonds für NRW. Ich bin froh über die kleine politische Pause, die uns über den Jahreswechsel erwartet und in der wir neue Energie sammeln können. Im nächsten Jahr freue ich mich auf viele neue große und kleine Projekte, mit denen wir die Energiewende und klimaneutrale Transformation für NRW voranbringen wollen. 

Bei Rückfragen, kann gerne Kontakt mit meinem Team und mir aufgenommen werden.

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