Update der Landesbauordnung für die Energie- und Wärmewende in NRW

Ein weiterer wichtiger Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien: Wir schaffen Abstandsregeln für Photovoltaikanlagen ab und führen eine gestaffelte Solarpflicht ein. Außerdem gibt es ab 2024 geringere Mindestabstände für Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten. Diese und andere Neuerungen erklären wir in diesem Artikel.

Die Solarpflicht kommt

Mit der Novelle der Landesbauordnung (LBauO), die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, führen wir eine sukzessive Solarpflicht ein. Diese erstreckt sich zunächst auf den Neubau von Nicht-Wohngebäuden (ab 1.1.2024) und Wohngebäuden (ab 1.1.2025). Ab dem 1. Januar 2026 umfasst die Solarpflicht auch Bestandsgebäude, bei denen größere Dachsanierungen vorgenommen werden. Zudem müssen kommunale Gebäude bereits ab 2024 mit Solaranlagen ausgestattet werden, geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften sind möglichst bis zum 31. Dezember 2025 mit PV-Anlagen auszustatten. 

Eine solche Solarpflicht besteht bereits in diversen Bundesländern. Dadurch werden Dachflächen obligatorisch zur Energieerzeugung genutzt, sodass die Energiewende insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen vorankommt. Da hier für andere Erneuerbare Energien kaum Flächen zur Verfügung stehen, sind Photovoltaikanlagen auf Dächern die geeignetste Form der klimaneutralen Stromerzeugung. Hauseigentümer*innen profitieren, da sie selbst erzeugten Strom zu niedrigsten Preisen nutzen können, was insbesondere die Nutzung von Wärmepumpen und Elektroautos deutlich attraktiver macht und somit die Wärme- und Antriebswende indirekt befördert. Mieter*innen können über Mieterstrommodelle ebenso von der vor-Ort-Stromerzeugung durch deutlich geringere Strompreise profitieren. 

Abstandsregeln für PV-Dachanlagen, Wärmepumpen und Fassadendämmung verbessert

Neben der Solarpflicht bringt die LBauO weitere Verbesserungen für die Photovoltaik. So müssen auf den Dächern von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern keine Abstände mehr zum Nachbarn eingehalten werden. Bislang blieb aufgrund der Abstandsregeln zu den Nachbardächern auf herkömmlichen Reihenhäusern kaum Platz für PV-Anlagen, insbesondere, wenn Dachfenster oder -gauben bereits einen Teil der Dachfläche einnehmen. Die verbleibenden möglichen Flächen erlaubten daher nur recht kleine PV-Anlagen, eine volle Ausnutzung der Dachfläche wurde durch die Regelung verhindert. Mitunter haben Eigentümer*innen aufgrund der Einschränkung ganz auf die Installation einer PV-Anlage verzichtet.

Auch für Wärmepumpen werden feste Abstände zu Nachbargebäuden abgeschafft, die Lärmwirkung auf die Nachbarschaft muss weiterhin beachtet werden. 

Ebenso erleichtern wir die nachträgliche Dämmung von Fassaden: Auch hier fallen hinsichtlich der Abstandsregelungen Einschränkungen weg.

Mehr Platz für Windenergie – auch in Industriegebieten 

Zudem reduzieren wir für Windenergieanlagen den bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden. Dieser Abstand soll statt bislang 50 Prozent in Zukunft nur noch 30 Prozent ihrer größten Höhe betragen. Damit schaffen wir mehr Platz für die Windenergie. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten dann noch geringere Abstandsregelungen. Hier reichen für Windräder in Zukunft Abstände von 20 Prozent ihrer größten Höhe. So erleichtern wir Unternehmen die Selbstversorgung mit Windstrom auf ihrem Firmengelände.

Deutliche Absage an Schottergärten, Erleichterungen für Bauen mit Holz

Das Gesetz stellt klar, dass Schotterungen von nicht bebauten Flächen sowie die Verwendung von Kunstrasen für diese Flächen keine zulässige andere Verwendung darstellen. Dies ist ein Beitrag um Hitzeinseln in den Städten zu verhindern und zugleich einen Beitrag zur Biodiversität zu leisten. Mit dieser Klarstellung können die Kommunen vor Ort gegen Schottergärten vorgehen und mit weiteren Informationen mehr Vorgärten zum Blühen bringen. Durch Änderungen in der Landesbauordnung wird das „Bauen mit Holz“ stärker unterstützt: Dies ermöglicht eine umfassende Anwendung der im Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Muster-Holzbaurichtlinie.

Erleichterungen für den Mobilfunkausbau 

Mit der Änderung der Landesbauordnung gehen wir weitere wichtige Schritte für einen schnelleren und leichteren Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen. Wir werden den technologischen Weiterentwicklungen gerecht, die teilweise höhere Mobilfunkmasten und Antennen bedürfen und ermöglichen eine bessere Versorgung in der Fläche, indem wir bei mehr Anlagen keine Genehmigungen mehr verlangen. Insbesondere außerhalb von bebauten Ortsteilen wird der Mobilfunkausbau deutlich erleichtert, auch indem unnötige Abstandsregeln entfallen. Dabei bleiben die Anforderungen an Qualität und Sicherheit weiterhin hoch. Das bringt gerade für den ländlichen Raum und entlang von Straßen und Schienenstrecken die notwendige Beschleunigung des Ausbaus.

Erleichterungen für Baugenehmigungsprozesse

Neben diesen Punkten wurde in der Landesbauordnung auch eine kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerker*innen aufgenommen, weitere Verfahrenserleichterungen für Baugenehmigungsprozesse (Genehmigungsfreistellung für Gebäudeklasse 4) ermöglicht und die Schriftform statt der Textform als Beitrag zur Digitalisierung der Prozesse eingeführt. Darüber hinaus wird den Kommunen vor Ort ermöglicht, für neue Bau- und Wohnformen von der Landesbauordnung abzuweichen. Statt PV-Anlagen über neue Parkplätze zu setzen, können Antragsteller*innen künftig auch je fünf Parkplätzen einen Baum pflanzen. Mit unserem Änderungsantrag haben wir nochmal deutlich gemacht, dass im Sinne der Barrierefreiheit von der grundsätzlichen Aufzugspflicht nur abgewichen werden darf, wenn im Rahmen von Aufstockungen von Bestandsgebäuden neuer Wohnraum geschaffen wird.

Das gesamte neue Gesetz zum 01.01.2024 ist hier zu finden.

Und hier geht´s zum gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen.

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