In einer Plenarsitzung im Juni wurde ein Entwurf für eine neue Landesbauordnung in den Landtag eingebracht. Die Bauordnung NRW regelt unter anderem wichtige Aspekte für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Der Entwurf für die Novellierung der Bauordnung beinhaltet somit einige zentrale Änderungen für die Energiewende und für Klimaschutz:
- Reduzierung der bauordnungsrechtlichen Baulastabstände für Windenergieanlagen zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden (von 50% der Höhe auf 30% der Höhe – 0,3H – einer Anlage) in §6 Absatz 1 und 4
- statt des bauaufsichtlichen Vollverfahrens soll das vereinfachte Verfahren für Windenergieanlagen gelten, außerdem sollen Zulassungsverfahren auf Antrag bei einer Stelle gebündelt werden können
- Umsetzung der schrittweisen Solarpflicht im neuen §42a (konkrete Details werden in einer ergänzenden Verordnung geregelt)
- Wegfall von Mindestabständen für Solaranlagen zum Nachbardach in §32 Absatz 5 Satz 2
- Wegfall des Mindestabstandes von Wärmepumpen zu benachbarten Grundstücken in § 6 Absatz 8. Der Immissionsschutz ist weiterhin zu beachten.
- Begrünung von Freiflächen, sodass Schottergärten landesrechtlich noch mehr erschwert werden, in §8
- Verfahrensfreiheit für Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff inkl. dazugehöriger Gasspeicher
- Verfahrensfreistellung für Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von 10 –Metern, außer in reinen Wohngebieten.
Mit diesen vorgesehenen Änderungen werden weitere Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien abgebaut.
Mehr Informationen finden sich in der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales Bau und Digitalisierung oder im Entwurf der Landesbauordnung.
Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen des Landtags diskutiert und von den Fraktionen unter Einbeziehung von Sachverständigen beraten. Eine finale Fassung soll voraussichtlich im Herbst beschlossen werden, sodass die neue Bauordnung am 01.01.2024 in Kraft treten kann.