Schub vor Weihnachten für die Windenergie!

Kurz vor Beginn der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2022 und den Feiertagen haben wir als regierungstragende Fraktionen im Landtag noch ein Paket geschnürt: das Weihnachtspaket Windenergie!

Im vorletzten Plenum vor der Weihnachtspause hat der Landtag Nordrhein-Westfalen dazu einen Antrag und einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, den wir in der Koalition aus CDU und GRÜNEN in den vergangenen Wochen vorbereitet haben. Wir machen damit Tempo beim Ausbau der Windenergie und setzen wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag und darüber hinaus um. So bringen wir den Ausbau der Energieerzeugung aus Windenergie auch kurzfristig voran, was sowohl angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine als auch für eine langfristige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ein wichtiger Schritt ist!

Wir fassen mit unserem Weihnachtspaket zwei in unserem Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele in einem Schritt zusammen. Zum einen heben wir die Abstandsregelungen beim Repowering auf. Zum anderen passen wir die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen im Rahmen der kommunalen Konzentrationsplanung an, womit wir auf das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes reagieren und dieses in Landesrecht übersetzen. Das betrifft etwa 80% der Kommunen in NRW und schafft so mehr Handlungsspielraum beim Ausbau von Windenergieanlagen.

Diese Neuerungen setzen wir mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen um. Doch was bedeutet das im Konkreten fürs Repowering und die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen?

Repowering und Abstandsregelung

Beim Repowering geht es darum, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise auszutauschen und sie durch modernere, effizientere oder leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Die selbe Anzahl an Anlagen erzeugt so im Ergebnis mehr Strom, während diese gleichzeitig auch leiser sein müssen als die zuvor bestehenden Anlagem. Wir ermöglichen zusätzliche Repowering-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, indem wir die 1.000m-Abstandsregelung hierfür abschaffen.

Das Repowering ist ein besonders wichtiges Instrument, denn die erforderlichen Genehmigungszeiträume sind im Vergleich zur Neuerrichtung von Anlagen deutlich kürzer. So ist ein sehr zeitnaher Ausbau der Erneuerbaren möglich, was uns auch in der aktuellen Energiekrise weiterhelfen kann und das Potential eröffnet, die Nutzung von Windenergie kurzfristig deutlich zu erhöhen. Damit können an Standorten, wo Windenergieanlagen bereits akzeptiert sind, Effizienzsteigerungen erzielt werden blei gleicher oder sogar kleinerer Gesamtanzahl an Anlagen.

Windkraft-Konzentrationszone und Abstandsregelungen

Im Bauplanungsrecht wird laut § 35 Baugesetzbuch festgelegt, dass Baugenehmigungen für Windenergieanlagen grundsätzlich zu erteilen sind, insofern die weiteren Vorschriften des Bauplanungsrechts eingehalten sind. Um einem wahllosen Bau von Windenergieanlagen entgegenzuwirken, können in den Flächennutzungsplänen sogenannte Konzentrationszonen für Windenergie festgelegt werden. Damit fällt die grundsätzliche Zulässigkeit für den Bau von Windenergieanlagen, um sie forciert in den ausgewiesenen Konzentrationszonen auszubauen. Um dies noch besser zu ermöglichen, würde mit der Gesetzesänderung auch hier die 1.000m-Abstandsregelung fallen, was einen forcierten Ausbau in den Konzentrationszonen ermöglicht.

Ausbau der Windenergie stärken – bessere Rahmenbedingungen schaffen!

Um den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen auf die Überholspur zu bringen, haben wir die Gesetzesänderung zur schrittweisen Abschaffung der 1.000m-Abstandsregelung mit einem Antrag begleitet, der die Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie deutlich verbessern soll.

Mit dem Antrag haben wir als regierungstragende Fraktionen die Landesregierung damit beauftragt:

  • zu prüfen, wie Windenergieanlagen auch in Gewerbe- und Industriegebieten sowie entlang von Verkehrswegen ermöglicht werden können,
  • eine Regelung zu entwickeln, die die Errichtung von Windenergieanlagen auch in Nadelwäldern sowie auf Kalamitätsflächen ermöglicht – also Flächen, in denen Wald etwa durch Borkenkäferbefall oder Sturm zerstört wurde,
  • die Spielräume des Arten- und Naturschutzes zu Gunsten des Ausbaus der Windenergie auszunutzen,
  • Leitfäden zu entwickeln, wie Anwohner*innen von Windparks frühzeitig informiert, einbezogen und besser finanziell an diesen beteiligt werden können,
  • in Verbindung damit gemeinsam mit der NRW.Bank einen Bürgerenergiefonds aufzusetzen, der Bürger*innen mit Risikokapital bei einer Beteiligung unterstützt,
  • über den Landesentwicklungsplan eine gerechte Verteilung von Windenergieanlagen über alle in Frage kommenden Regionen zu erzielen,
  • eine Vergabeoffensive für Windenergieanlagen auf den landeseigenen Flächen zu starten und
  • eine Netzausbauoffensive auf den Weg zu bringen, damit Strom aus erneuerbaren Energien in NRW stabil eingespeist werden kann.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit der Einbringung wurde unsere Initiative nun in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen, die sich Anfang 2023 damit auseinandersetzen werden. Das ist federführend der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung, außerdem befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der Ausschuss für Heimat und Kommunales mit dem Gesetzentwurf.

Über den aktuellen Beratungsstand kann man sich hier informieren.

Mit dem Gesetzentwurf und Antrag gehen wir den ersten Schritt für einen beschleunigten sowie gesteigerten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Durch die Maßnahmen und Änderungen bei den Abstandsregelungen können wir auch schon kurzfristig die Kapazitäten deutlich steigern. Repowering dient dabei als ein zentrales Instrument, dass wir gerade angesichts der aktuellen Energiekrise nun intensiviert nutzen können.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.