Kurz vor Beginn der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2022 und den Feiertagen haben wir als regierungstragende Fraktionen im Landtag noch ein Paket geschnürt: das Weihnachtspaket Windenergie!
Im vorletzten Plenum vor der Weihnachtspause hat der Landtag Nordrhein-Westfalen dazu einen Antrag und einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, den wir in der Koalition aus CDU und GRÜNEN in den vergangenen Wochen vorbereitet haben. Wir machen damit Tempo beim Ausbau der Windenergie und setzen wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag und darüber hinaus um. So bringen wir den Ausbau der Energieerzeugung aus Windenergie auch kurzfristig voran, was sowohl angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine als auch für eine langfristige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ein wichtiger Schritt ist!
Wir fassen mit unserem Weihnachtspaket zwei in unserem Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele in einem Schritt zusammen. Zum einen heben wir die Abstandsregelungen beim Repowering auf. Zum anderen passen wir die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen im Rahmen der kommunalen Konzentrationsplanung an, womit wir auf das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes reagieren und dieses in Landesrecht übersetzen. Das betrifft etwa 80% der Kommunen in NRW und schafft so mehr Handlungsspielraum beim Ausbau von Windenergieanlagen.
Diese Neuerungen setzen wir mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen um. Doch was bedeutet das im Konkreten fürs Repowering und die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen?
Repowering und Abstandsregelung
Beim Repowering geht es darum, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise auszutauschen und sie durch modernere, effizientere oder leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Die selbe Anzahl an Anlagen erzeugt so im Ergebnis mehr Strom, während diese gleichzeitig auch leiser sein müssen als die zuvor bestehenden Anlagem. Wir ermöglichen zusätzliche Repowering-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, indem wir die 1.000m-Abstandsregelung hierfür abschaffen.
Das Repowering ist ein besonders wichtiges Instrument, denn die erforderlichen Genehmigungszeiträume sind im Vergleich zur Neuerrichtung von Anlagen deutlich kürzer. So ist ein sehr zeitnaher Ausbau der Erneuerbaren möglich, was uns auch in der aktuellen Energiekrise weiterhelfen kann und das Potential eröffnet, die Nutzung von Windenergie kurzfristig deutlich zu erhöhen. Damit können an Standorten, wo Windenergieanlagen bereits akzeptiert sind, Effizienzsteigerungen erzielt werden blei gleicher oder sogar kleinerer Gesamtanzahl an Anlagen.
Windkraft-Konzentrationszone und Abstandsregelungen
Im Bauplanungsrecht wird laut § 35 Baugesetzbuch festgelegt, dass Baugenehmigungen für Windenergieanlagen grundsätzlich zu erteilen sind, insofern die weiteren Vorschriften des Bauplanungsrechts eingehalten sind. Um einem wahllosen Bau von Windenergieanlagen entgegenzuwirken, können in den Flächennutzungsplänen sogenannte Konzentrationszonen für Windenergie festgelegt werden. Damit fällt die grundsätzliche Zulässigkeit für den Bau von Windenergieanlagen, um sie forciert in den ausgewiesenen Konzentrationszonen auszubauen. Um dies noch besser zu ermöglichen, würde mit der Gesetzesänderung auch hier die 1.000m-Abstandsregelung fallen, was einen forcierten Ausbau in den Konzentrationszonen ermöglicht.