Das erste Klimaschutzpaket für NRW ist da!

Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat am 14. Juni 2023 ein erstes Klimaschutzpaket vorgelegt. Das Paket fasst im Wesentlichen diverse Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern zusammen, an denen unterschiedliche Ministerien im letzten Jahr gearbeitet haben, weiterhin arbeiten oder kurzfristig angehen werden. Auch für die bevorstehende Novelle des Klimaschutzgesetzes sind die Eckpunkte enthalten.  

An dieser Stelle möchte ich eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Pakets geben. Mehr Informationen finden sich im Klimaschutzpaket und in der Pressemitteilung des Ministeriums. Zum Beispiel das neue Bürgerenergiegesetz als auch das Klimaschutzgesetz werden maßgeblich von uns als Fraktionen mitgestaltet. Im Laufe des Jahres erwarten wir ein zweites Klimaschutzpaket mit weiteren Maßnahmen. 

    Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz

    • Anhebung des Klimaschutzziels für 2030  
    • Landesrechtliche Übernahme des Grundsatzes, dass Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen 
    • Ausrichtung der Landesfinanzen auf die Ziele des Klimaschutzes 
    • Einführung eines Klimaschutz-Berücksichtigungsgebotes für die Landesverwaltung: Klima-Check für alle bestehenden und neuen Förderprogramme (durch die jeweiligen Ressorts), Überprüfung der Landesausgaben durch Klima-Tracking 
    • Einführung eines Klimaschutz-Monitorings als Weiterentwicklung des Klimaschutz-Audits, Überprüfung und Einordnung des Monitorings durch Expert*innen 
    • Klimaneutrale Landesverwaltung: Sanierung von Gebäuden, Berichterstattung, Prüfung eines CO2-Schattenpreises 
    • Definition einer Klima-Rangfolge: Vermeidung > Reduktion > Kompensation von Emissionen, für öffentliche Stellen verpflichtend, gilt jeweils im Zuständigkeitsbereich 
    • Zielsetzungen und Regelungen zum Erhalt und zur Erschließung von natürlichen und technischen CO2- Senken 
    • Landesrechtliche Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung, abgestimmt auf die Bundesgesetzgebung, Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen CO2-Startbilanz 
    • Emissionsfreie Flotten des Landes und der Kommunen: Berichtspflicht, Festlegung einer Beschaffungsquote 
    • Solarpflicht: Regelung primär über die Landesbauordnung 

    Für den Bereich Energie sind außerdem folgende Maßnahmen enthalten:  

    • Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie 
    • Novellierung des Windenergie-Erlasses (in Arbeit) 
    • Regional-Initiative Wind 
    • Repowering-Offensive: Überarbeitung von Genehmigungsleitfäden, Digitalisierung von Antragsverfahren 
    • Durch ein Bürgerenergiegesetz die finanzielle Beteiligung von Anwohner*innen und Kommunen an Windenergieanlagen fördern (Gesetzentwurf in diesem Jahr) 
    • Abregelung von Windenergieanlagen vermeiden: ortsnahe Nutzung von Überschussstrom prüfen, z.B. durch Umwandlung in Wasserstoff durch Elektrolyseure 
    • Mehr Flächen für erneuerbare Energien:  
    • Änderung der Landesbauordnung ab 2024: Solarpflicht und keine Abstandsregeln für Solarenergie und Wärmepumpen mehr (aktueller Stand der Gesetzgebung
      • Bis dahin erleichtert folgender Runderlass den Ausbau Erneuerbarer Energien zuhause 
    • Neue Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern 
    • Kampagne für mehr PV auf Gewerbedächern und für Freiflächen-Photovoltaik 
    • Photovoltaik-Offensive, u.a. durch Beschleunigungsmaßnahmen und Förderung von progres.nrw 
    • Integrierte Netzplanung vorantreiben 
    • Einrichtung eines Bürgerenergiefonds bei der NRW.Bank für zinsvergünstigtes Risikokapital 
    • Mehr Fördermittel für Energiespeicher, bereits im Haushalt 2023 
    • Aufstockung der unkomplizierten Förderung (Billigkeitsrichtlinie) für Klimaschutzprojekte in Kommunen 
    • Förderung von Klimaanpassung in Kommunen 

    Maßnahmen für die Wärmewende in NRW: 

    • Neues virtuelles Kompetenzzentrum Wärmewende NRW zur Unterstützung von verschiedenen Akteur*innen und Kommunen 
    • Starter Kit für Kommunale Wärmeplanung, Unterstützung von Pilotkommunen als Vorbilder für andere Kommunen und Orientierung für die Gesetzgebung 
    • Erweiterung des Wärmekatasters als gute Datengrundlage für die kommunale Wärmeplanung 
    • Aufstockung der Fördermittel zur Beschleunigung der Wärmewende: Wärmepumpen, Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärme- und Kältespeicher 
    • Aufstockung der Fernwärmeförderung um 8 Millionen Euro 
    • Erstellung des Masterplans Geothermie zur verstärkten Nutzung der Erdwärme inkl. konkreter Ausbauzielen und Handlungsschritte 
    • Förderung von Geothermie-Bohrungen und (Vor-)Studien 

    Weitere Maßnahmen, Details siehe Klimaschutzpaket: 

    • Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Gestaltung klimagerechter Quartiere 
    • Stärkung der Angebote der Verbraucherzentrale zur Beratung für den Ausbau Erneuerbarer Energien und auf dem Weg zur Klimaneutralität 
    • Industriepakt für Klimaneutralität, Förderung von innovativen Projekten und Technologien, Starterpaket Klimaneutraler Mittelstand, Förderung von Beratungen 
    • Stärkung der Kreislaufwirtschaft 
    • Diverse Förderungen von klimafreundlicher Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur 
    • Maßnahmen zur Stärkung der grünen Infrastruktur und des Waldes 

    Bei Fragen können mein Team und ich gerne kontaktiert werden.  

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