Mit dem für diese Plenarwoche geplanten Beschluss von CDU und GRÜNEN bringen wir den Gesetzentwurf zur Änderung der Abstandsregelungen für Windenergieanlagen auf den Weg, den wir im Rahmen unseres Weihnachtspaket Windenergie Ende 2022 vorgestellt haben. Nach einer Expert*innenanhörung und Beratung in den zuständigen Ausschüssen gab es Kritik an unseren Vorhaben – insbesondere daran, dass die 1.000m-Abstandsregelung nicht direkt komplett abgeschafft werden soll. Zur Einordnung dieser Kritik und Übersicht unserer Vorhaben in Sachen Windenergie in Nordrhein-Westfalen finden sich auf dieser Seite nochmals alle wichtigen Inhalte und Argumente.
Warum sind pauschale Mindestabstände ein Hemmnis für den Ausbau der Windenergie?
Der 1.000m-Abstand limitiert die planungsrechtlich zulässigen Flächen für die Windenergie. In Nordrhein-Westfalen als dicht besiedeltes Bundesland reduziert sich die verfügbare Fläche für den Windenergieausbau durch derartige Regeln besonders stark.
Warum wird die 1.000m-Abstandsregelung nicht direkt komplett abgeschafft?
Die oben genannten Schritte zur Abschaffung der pauschalen Mindestabstände sind ein Kompromiss, den wir bereits letztes Jahr mit dem Koalitionsvertrag eingegangen sind. Dazu habe ich gegenüber dem WDR erklärt:
„Es ist kein Geheimnis, dass wir GRÜNE uns eine schnellere Abschaffung der pauschalen Mindestabstände für Windenergieanlagen gewünscht hätten. Dieser Kompromiss der schrittweisen Abschaffung ist das Ergebnis langer Verhandlungen mit der CDU. Er ermöglicht es, dass wir schnell zu konkreten Fortschritten in Nordrhein-Westfalen kommen. Der Wegfall des Mindestabstands in Windenergiegebieten und beim Repowering ist ein gewaltiger Fortschritt für günstigen, grünen Strom aus unserem Land.“
Wann fällt die 1.000m-Abstandsregelung vollständig?
Eine generelle Abschaffung pauschaler Mindestabstände ist angedacht und, wie oben beschrieben, im dritten Schritt unseres Vorgehens aus dem Koalitionsvertrag geplant. Die 1.000m-Abstandsregelung wird also fallen. Dies bereiten wir derzeit vor, wenngleich dies auch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Zur Erreichung unserer Flächenziele in der Windenergienutzung bis 2025 stellt die Abschaffung einen wichtigen Schritt dar.
Welche Anstrengungen unternehmen wir derzeit darüber hinaus, um die Windenergie in Nordrhein-Westfalen voranzubringen?
Wir als GRÜNE Landtagsfraktion wollen einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, um die Klimakrise zu bekämpfen und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Deshalb haben wir es uns zum Ziel gesetzt, dass bis 2027 1000 Windenergieanlagen in NRW entstehen sollen. Zu diesem Ziel stehen wir.
Um dies zu erreichen, werden wir die Flächenziele des Bundes zur Ausweisung von Flächen für Windenergie deutlich früher erfüllen.
Wir arbeiten gleichzeitig bereits an weiteren Schritten zur Beschleunigung des Ausbaus, wie der Task Force „Ausbaubeschleunigung”, die in der Landesregierung bereits die Arbeit aufgenommen hat, der Einführung eines Bürgerenergiefonds oder der Erleichterung des Windkraftausbaus in Industriegebieten, entlang von Verkehrswegen, auf Kalamitätsflächen, Nadelwaldflächen und Landesflächen.
Der bestehenden Verantwortung für das Klima und das Land Nordrhein-Westfalen sind wir uns bewusst, weshalb wir uns weiterhin für einen stark beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen. Die Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle.
Wie können zusätzliche geeignete Flächen in der Zwischenzeit bis zur Fertigstellung der Regionalpläne für die Windenergie bereitgestellt werden?
Bis der dritte im Koalitionsvertrag vereinbarte Schritt vollzogen wird, also fehlende Flächen als Windenergiegebiete ausgewiesen werden und damit auch dort pauschale Mindestabstände fallen, wird leider noch einige Zeit vergehen.
Auch wenn wir daran bereits mit Hochdruck arbeiten, ist es nun wichtig, dass die Kommunen die Flächensteuerung selbst in die Hand nehmen und ihren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. So können etwa durch die isolierte Positivplanung Kommunen vergleichsweise schnell zusätzliche Flächen planungsrechtlich ermöglichen. Dabei unterstützen wir als regierungstragende Fraktion und die Landesregierung wo wir nur können, etwa durch eine Planungshilfe für Kommunen.
Darüber hinaus sind wir weiterhin in der Koalition im Austausch darüber, welche Verbesserungen der Rahmenbedingungen wir darüber hinaus ergreifen, um den Ausbau der Windenergie möglichst kurzfristig zu beschleunigen.
Dass unser Weg, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein Westfalen zu verbessern nun erste Wirkung zeigt, zeigen aktuelle Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur, die NRW einen großen Anteil der Zuschläge für den Bau neuer Windenergieanlagen an Land zuteilt. Dazu habe ich in einer Pressemitteilung erklärt:
„Unser Engagement für die Erneuerbaren Energien zeigt Wirkung. Klar ist aber: Wir machen mit unseren Anstrengungen weiter. Indem wir mehr Flächen für Wind- und Solarenergie öffnen und Genehmigungsverfahren beschleunigen wollen wir die Erneuerbaren auf die Überholspur bringen.“
Wie geht es nun weiter und wo finden sich Informationen?
Das Thema Windenergie ist also weit oben auf unserer Prioritätenliste und es ist unser Anliegen, gute Ausbaubedingungen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, die uns letztendlich zu einem Wegfall aller pauschalen Mindestabstandsregelungen bringen. Den weiteren Prozess und Neuerungen werden wir weiterhin durch Informationen, und Newsletter und auch spezielle thematische Veranstaltungen begleiten und erklären. Für aktuelle Informationen und Einladungen kann auf der Webseite der GRÜNEN Landtagsfraktion nachgesehen werden oder mein Newsletter abonniert werden.
Über inhaltliche Rückfragen sowie Rückmeldungen freuen sich mein Team und ich. Diese können gerne per Mail an michael.roels(at)landtag.nrw.de gesendet werden.